Wärmedämmung (Gebäudehülle)

Durch eine optimale Dämmung des Gebäudes erhöht sich der Wohnkomfort deutlich. Gemeinsam mit dem richtigen Lüftungsverhalten oder sogar einer automatischen Lüftungsanlage wirkt sich das verbesserte Raumklima schnell positiv auf die Gesundheit aller Bewohner aus. Außerdem schont eine professionelle Wärmedämmung den Geldbeutel.

Energie und Kosten sparen

Bis zu drei Viertel der Energie, die ein Privathaushalt verbraucht, wird für die Heizung aufgewendet. Mit der optimalen Dämmung kann in vielen Fällen über die Hälfte der Heizenergie eingespart und Kosten entsprechend reduziert werden. Denn eine optimale Dämmung verhindert, dass ein Großteil der Heizenergie verloren geht: durch unzureichend gedämmte Dachflächen und Außenwände oder Fenster und Türen, die undicht oder nicht mit Wärmeschutzglas ausgestattet sind. Diese Wärmeverluste machen sich durch weniger Komfort im Haus und weniger Geld im Portemonnaie unangenehm bemerkbar - vor allem, wenn die Energiepreise weiter steigen.

Dämmen und heizen

Durch die richtige Dämmung wird der Heizlast des Gebäudes deutlich reduziert. Beispielsweise kann nach der Dämmung häufig die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage abgesenkt werden. Das spart weitere Heizenergie und senkt die Kosten.
Nachdem die Maßnahmen zur Dämmung durchgeführt wurden, sollte die Heizungsanlage überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden. Das betrifft auch die Wärmeverteilung mit Pumpen und Thermostatventilen (hydraulische Abgleich). Das perfekte Zusammenspiel von Dämmung und Anlagentechnik optimiert Energieverbrauch und -Kosten.

Wo ist Dämmung sinnvoll?

Wärmeverluste von Bauteilen können durch Fenster und Türen, die undicht, nicht oder nicht ausreichend mit Wärmeschutzglas ausgestattet sind, das Dach über dem beheizten Wohnbereich, die Fassade, die Decke zum unbeheizten Keller oder die Bodenplatte entstehen. Welches Bauteil anteilig welche Wärmeverluste aufweist, hängt nicht nur vom U-Wert , sondern besonders von der anteiligen Fläche ab.

Kosten der DämmungDetails

Die Kosten für die Dämmung eines Daches sind sehr schwer zu benennen. Häufig wird der gesamte Dachaufbau erneuert (Ziegel, Unterspannbahn, Lattung), um das Dach von außen dämmen zu können. In einigen Fällen wird die Dämmung von innen eingebaut, so dass dann eine neue Innenverkleidung hinzukommt. Die reinen Kosten für die Dämmung (20 cm) liegen zwischen 40 und 70 Euro pro m² incl. Einbau. Im Falle einer kompletten Erneuerung der Dachdeckung können die Kosten bis 250 Euro pro m² steigen – je nach Komplexität des Daches. Die Kosten für die Dämmung der obersten Geschossdecke ist die günstigere Variante, da man hier meistens nur den reinen Dämmstoff benötigt.

Auch bei den Kosten für die Fassadendämmung können nur sehr grobe Richtwerte angesetzt werden, da es verschiedenste Möglichkeiten gibt, wie beispielsweise die Art des Wärmedämmverbundsystems, oder ob es sich um Kerndämmung, eine hinterlüftete Vorhangfassade oder um eine Innendämmung handelt.

Hinzu kommt, dass die zu dämmende Fläche exakt ermittelt werden muss. Für die Dämmung von Außenwänden kann je nach Verfahren eine Spanne von etwa 40 bis 120 €/m² Wandfläche veranschlagt werden. (Quelle: IWU, Institut Wohnen und Umwelt, 2010)
Alle Preisangaben basieren auf Bruttopreisen (inkl. MwSt.)

Um sinnvolle Sanierungsmaßnahmen festzulegen und deren Wirtschaftlichkeit zu prüfen, sollte deshalb in der Planungsphase ein unabhängiger Energieberater hinzugezogen werden.

Amortisation

Der Aspekt der Amortisation kann nicht unter der Fragestellung betrachtet werden: Wann rechnet sich die Sanierung? Vielmehr müssen nur die zusätzlichen Kosten für die energetische Sanierung zu Grunde gelegt werden. Diesbezüglich hängt der Amortisationszeitraum vor allem davon ab, ob man Förderprogramme für die Dämmung in Anspruch nehmen kann, und/oder ob mit höheren Mieteinnahmen zu rechnen ist

Bevor die Dämmung angebracht wird, bietet sich deshalb die Analyse durch einen unabhängigen Energieberater an. Es gibt unterschiedlichste Bundes-, Landes- und Regional-Förderungen zu zinsgünstigen Darlehen oder Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Dämmung.

Förderung

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV), einem Teil des deutschen Baurechts, gibt es verbindliche Vorgaben für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Demnach besteht zum Beispiel für alle Gebäude, auch wenn sie gar nicht saniert werden, bis Ende 2015 eine Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke, wenn der Mindestwärmeschutz gemäß der Baunorm DIN 4108 nicht erfüllt ist. 

Es werden aber nicht nur Maßnahmen zur Energieeinsparung vom Staat gefordert, sondern auch gefördert: Die Kosten für eine nachträgliche Dämmung lassen sich somit durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen senken. Ein unabhängiger Energieberater berät zum Thema Fördermittel und hilft bei deren Beantragung. Bei einigen Förderprogrammen ist die Einbindung eines Sachverständigen sogar vorgeschrieben.

Demnach besteht zum Beispiel für einige Gebäude, auch wenn sie gar nicht saniert werden, bis Ende 2015 eine Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke, wenn der Mindestwärmeschutz gemäß der Baunorm DIN 4108 nicht erfüllt ist.

Wohnqualität steigernDetails

Behaglichkeit und gesunde Raumluft hängen in hohem Maß von einer guten Wärmedämmung ab, die Wohnqualität verbessert sich.

Wie Dämmung die Lebensqualität steigert

Für die thermische Behaglichkeit ist nicht nur die Raumtemperatur ausschlaggebend. Die Temperatur der Umgebungsflächen spielt eine große Rolle. Schlecht gedämmte Wände, Fenster, Decken und Böden kühlen im Winter auch an der Innenseite stark ab; diese Kälte ist auch im Innenraum unangenehm bemerkbar. Sogar bei einer eigentlich komfortablen Raumtemperatur von 21°C werden Räume ungemütlich und es entsteht sogar Zug: An der kalten Wand kühlt sich warme Raumluft ab, sackt nach unten und eine unerwünschte Luftzirkulation entsteht. Dieses Phänomen tritt insbesondere an der Innenseite einer nicht gedämmten Außenwand auf, wenn die Temperatur etwa 5°C unter der Raumtemperatur liegt. Mit der richtigen  Wärmedämmung wird diese Differenz verringert, es ist gleichmäßig warm – eine wichtige Voraussetzung für Behaglichkeit.

Dämmung vor sommerlicher Hitze

In schlecht gedämmten Gebäuden kann es im Sommer unerträglich warm werden; nicht nur unter dem Dach. Gut gedämmte Häuser, Sonnenschutzeinrichtungen und Fenster mit Sonnenschutzverglasung (niedriger g-Wert) verlangsamen das Aufheizen von Räumen.
Wie schnell sich ein Raum aufheizt, ist nämlich unter anderem von der Speicherfähigkeit der Materialien abhängig: Je länger die Wärme benötigt, um Bauteile zu durchdringen, desto besser ist der Schutz vor Aufheizung (Phasenverschiebung). Dieser ist bei modernen Dämmmaterialien optimal gegeben. So sorgt eine gute Dämmung auch im Sommer für angenehmes Raumklima.

Werterhalt und EnergieausweisDetails

Eine Immobilie ist mehr als ein Zuhause, es ist auch eine Wertanlage. Entscheidend für den Wert und die Wertentwicklung eines Gebäudes ist die Bestandspflege. Eine moderne Wärmedämmung schützt die Bausubstanz vor Witterungsschäden und vorzeitigem Verfall.

Wird eine Fassade professionell gedämmt, ist sie sowohl vor wetterbedingten Temperaturschwankungen im Mauerwerk, als auch vor Feuchtigkeit von außen geschützt. Diese können in Kombination mit Frost zu Putzrissen und weitergehenden Schäden führen. Damit trägt die Dämmung zum Werterhalt oder sogar zur Wertsteigerung der Immobilie bei.

Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft, verpachtet oder vermietet wird. So können verschiedene Objekte hinsichtlich ihrer Energieeffizienz miteinander verglichen werden.
Vor allem bei Altbauten verbessert die energetische Sanierung die Chancen am Immobilienmarkt.

KlimaschutzDetails

Laut dem Statistischen Bundesamt beliefen sich die Kohlendioxid-Emissionen der privaten Haushalte (direkt und indirekt) im Jahre 2009 auf 618 Millionen Tonnen. Das macht rund 7,5 Tonnen pro Einwohner und Jahr. Rund ein Drittel davon erzeugen die Bürger direkt durch Heizen und Autofahren.

Unsanierte, schlecht gedämmte Häuser verschwenden wertvolle Energie und
erweisen sich damit als echte Klimaschädlinge. Denn beim Verbrennen fossiler Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas entsteht Kohlendioxid. Dieses Gas ist unter anderem verantwortlich für den Treibhauseffekt. Eine energetische Sanierung ist also aktiver Klimaschutz: CO2-Emissionen werden deutlich reduziert und natürliche Ressourcen geschont.

CO2-Ausstoß

Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) kann der durch Heizen und Wassererwärmung verursachte Kohlendioxid-Ausstoß durch richtige Dämmung in Verbindung mit einer modernen Heizungsanlage in vielen Einfamilienhäusern um 60 Prozent und mehr gesenkt werden.

Analyse des DämmbedarfsDetails

Um mit Sicherheit die geeigneten Dämm-Maßnahmen zu finden, gibt es die unterschiedlichsten Analysemöglichkeiten. Empfehlenswert sind immer die ganzheitliche Einschätzung durch Experten und eine rechnerische Gebäudebewertung als Basis für die Sanierungsplanung.

Expertenrat

Potenzielle Energieschwachstellen des Hauses werden am besten durch einen unabhängigen, zertifizierten Energieberater überprüft. Er weiß um bauphysikalische Besonderheiten eines Gebäudes und kann jeweils einschätzen, wie sich die einzelnen Bauteile zueinander verhalten. Zudem erkennt er aufgrund seiner Erfahrung schnell die typischen Schwachstellen.

Thermografie

Mit einer Thermografie lassen sich Wärmeverluste auch für Laien gut erkennbar in Farbe darstellen. Bei niedrigen Außentemperaturen werden dazu  Bilder von allen Seiten des Hauses gemacht. Wärmere Bereiche, also Bereiche, wo Wärme durch Fenster, Türen, das Dach oder die Wände dringt, werden in warmen Farbtönen von Pink über Rot bis Gelb dargestellt, kühlere Oberflächen erscheinen in dem sogenannten Thermogramm in den kühleren Farbtönen Grün oder Blau.

Luftdichtheitsmessung

Ritzen, Spalten,  Risse – alles, was die Luftdichtigkeit eines Hauses reduziert, kann mit einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) nachgewiesen werden. Dazu wird ein  Unter- bzw. Überdruck erzeugt. Per Überdruck wird ein ungefährlicher Rauch aus dem Gebäude nach außen gedrückt. Unterdruckmessungen basieren auf Thermografie oder Luftströmungsmessungen.

Dämmung und GesundheitDetails

Schimmel vorbeugen

Schimmel ist gesundheitsgefährdend. Die winzigen Sporen der Schimmelpilze können tief in die Atemwege eindringen und Allergien oder Infektionen auslösen.

Entstehung von Schimmel

Das Risiko für Schimmel im Haus ist besonders hoch, wenn eine Bauteiloberfläche an fünf aufeinander folgenden Tagen einer relativen Luftfeuchte von mindestens 75 Prozent ausgesetzt ist.

Eine vierköpfige Familie gibt täglich bis zu zwölf Liter Wasser durch Duschen, Kochen, Wäschetrocknen oder den menschlichen Stoffwechsel in die Raumluft ab. Wird sie nicht durch Lüften entfernt, bietet diese Menge an Feuchtigkeit ideale Bedingungen für Schimmel.

Als Wasserdampf schlägt sich die Feuchtigkeit an kalten Stellen nieder, beispielsweise an den Innenseiten mangelhaft gedämmter Außenwände. Gefährdet sind vor allem Zimmerecken und Wände, die durch Möbel verdeckt sind. Mangelnder Luftaustausch durch zu seltenes Lüften oder eine falsch eingestellte Lüftungsanlage kann Schimmel außerdem begünstigen.

Schimmel vermeiden

Als Faustregel zur Vermeidung von Schimmel gilt: Die ideale Raum-Luftfeuchte liegt bei 45 bis 55 Prozent.  Deshalb ist regelmäßiges Lüften der wichtigste Tipp: häufiges Stoßlüften für jeweils 5 bis 10 Minuten sorgt für einen guten Luftaustausch. Räume sollten in der Regel auf 18 bis 21 Grad Celsius beheizt werden; auch bei Abwesenheit sollten 15 Grad Celsius Raumtemperatur nicht unterschritten werden. Eine durchschnittliche Luftfeuchtigkeit von etwa 50 Prozent sollte in allen Räumen eingehalten werden. Ein Hygrometer hilft bei der Kontrolle.

Luftbefeuchter sind verzichtbar und in Schlafzimmern, in denen es häufig kühler als 18 Grad Celsius ist, sollten keine Pflanzen stehen, da diese zusätzlich Feuchtigkeit abgeben. Durch effiziente Wärmedämmung sollte für einen guten Wärmeschutz und Wärmebrückenfreiheit im Haus gesorgt werden. Neubauten sollten nicht zu früh bezogen werden; Estrich, Mauermörtel und Putz benötigen Zeit zum vollständigen Austrocknen. Bei zu hoher Restfeuchtigkeit bildet sich schon bald der erste Schimmel.

Schalldämmung

Lärm kann stören, Lärm kann aber auf die Dauer auch krank machen. Eine gute Schalldämmung kann den Geräuschpegel bis zu 50 Prozent absenken. Grundsätzlich gilt: Je schwerer Wände und Decken, desto weniger können sie von Luft- oder Körperschall in Schwingungen versetzt werden. Die Schlussfolgerung: 'Je dicker die Dämmung, desto besser‘, ist jedoch nicht allgemeingültig. Bei störendem Lärm gilt es zunächst, die Lärmquelle zu lokalisieren und die Schallübertragungswege zu analysieren. Das können dünne Wände oder Decken sein, aber auch Schächte und Rohre kommen in Frage.

Wände

Massivwände haben durch das eigene Flächengewicht einen guten Schallschutz. In Leichtbauwänden (z.B. Holzrahmenbauweise) wird der Schallschutz durch Füllungen aus Mineralwolle oder Zellulose gewährleistet.

Im Rahmen der Sanierungsplanung sollte rechtzeitig geprüft werden, wie wichtig Schalldämmung ist, damit unter Umständen eine optimale Schall- und Wärmedämmung gewählt werden kann.

Fenster

Oft dringt der Lärm durch die Fenster ins Haus. Inzwischen gibt es jedoch effektive Mehrverglasungen sowie spezielle Schallschutzfenster. Beim Einbau der Fenster sollte auf die wirksame Abdichtung zwischen Blend- und Flügelrahmen, also zwischen dem in der Wand montierten und dem zu öffnenden Fensterrahmen, geachtet werden. Auch die Rollläden müssen entsprechend überprüft werden.

Dämmung nach Energieeinsparverordnung (EnEV)Details

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Bestandteil des deutschen Baurechts und enthält Vorgaben für den Wärmeschutz und für Heizungsanlagen. Die Vorgaben sollen dazu beitragen, den stetig steigenden Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die gesetzlichen Vorgaben bieten deshalb eine gute Orientierung für eine wirkungsvolle energetische Sanierung. Zum anderen sind die dort festgelegten Mindeststandards teilweise identisch mit den Anforderungen, die gestellt werden, wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Die festgelegten Mindeststandards für den Energieverbrauch von Gebäuden gelten   für die Sanierung bestehender Gebäude ebenso wie für Neubauten..

Ergänzt wird die EnEV durch das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Demnach müssen Eigentümer regenerative Energien zur Wärmeversorgung nutzen oder alternativ dazu andere klimaschonenden Maßnahmen durchführen, wie zum Beispiel das Haus noch besser dämmen, als in der EnEV vorgeschrieben. Derzeit gilt dies für Neubauten und für Bestandsgebäude, wenn diese grundlegend saniert werden.

Gesetzliche Mindestanforderungen an die Dämmung

Sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude hat der Gesetzgeber in der EnEV Mindestanforderungen festgelegt, die beachtet werden müssen. Detaillierte Informationen, welche Regelungen bei der jeweiligen Sanierung zu beachten sind, erteilt ein Energieberater.

Die EnEV unterscheidet, ob es sich um einen Anbau, einen Umbau oder einen Neubau eines Gebäudeteils handelt.  Als Maßstab für die Effizienz der Maßnahmen gilt der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Bauteils, gemessen in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m² K).

Verschlechterungsverbot (§ 11 EnEV ):

Eine Sanierung sollte immer die energetische Qualität eines Gebäudes verbessern. Dies hat auch der Gesetzgeber festgelegt: Gemäß 11 EnEV dürfen Außenbauteile nicht so verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird.

Bauteilanforderungen im Sanierungsfall

Die Anforderungen der EnEV  richten sich nach dem jeweiligen Umfang der Sanierung. der Gebäudehülle:

  • Keine Anforderungen stellt die EnEV, wenn eine Teilfläche von weniger als 10 Prozent des Gebäudes saniert wird. Dies ist die sogenannte Bagatellgrenze.
  • Bei größeren baulichen Änderungen, bei denen die zu sanierende Teilfläche  bis zu 50 qm der Gebäudenutzfläche ausmacht und die bisherige Heizungsanlage genutzt wird, müssen gewisse Mindeststandards erfüllt werden  
  • Bei Erweiterungen und Ausbauten um mehr als 50 m² Gebäudenutzfläche bei der die bisherige Heizungsanlage genutzt wird, müssen die betroffenen Außenbauteile die EnEV-Anforderungen für die Bauteil-Sanierung im Bestand erfüllen. Außerdem sind die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes durch einen Planer nachzuweisen. 
  • Wird bei Anbauten größer 50m² eine neue Heizung eingebaut, so müssen die Neubau-Anforderungen der EnEV auf das neue Gebäudeteil angewandt werden.   

Nachrüstverpflichtungen

Die Nachrüstverpflichtungen greifen  bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern nur im Fall eines Besitzerwechsels (ab Februar 2002). Es gilt eine  Ausführungsfrist von zwei Jahren.

Nachgerüstet werden musste die Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2015, wenn der Mindestwärmeschutz gemäß der Baunorm DIN 4108 nicht erfüllt wird. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dämmung (U-Wert) darf jetzt nur noch höchstens 0,24 Watt/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) betragen.

Alle Nachrüstverpflichtungen gelten grundsätzlich nicht, wenn sie nachweislich unwirtschaftlich sind. Der Nachweis ist vom Eigentümer zu erbringen

Anforderungen Wärmedurchgangskoeffizient

Im Fall einer Sanierung, eines Um- oder Anbaus müssen die Mindestanforderungen der derzeit gültigen EnEV an den Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile beachtet werden.

Anforderungen Luftdichtheit

Luftundichtigkeiten sind eine Hauptursache für Wärme- und damit Energieverluste. Deshalb fordert die EnEV, dass zu errichtende Gebäude so auszuführen sind, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche, also die gesamte Gebäudehülle einschließlich der Fugen, dauerhaft luftundurchlässig und entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Diese Anforderung gilt sowohl für Neubauten als auch für die grundlegende Sanierung von Bestandsgebäuden. Zur Gebäudehülle zählen auch das Dach und die oberste Geschossdecke sowie Fenster und Außentüren.
Durch eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test) kann die Einhaltung der Vorschrift überprüft werden. Beim Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen ist die Luftdichtheitsmessung sogar zwingend.

Anforderungen Mindestluftwechsel

Ebenso wie die Verhinderung von Wärmeverlusten durch unkontrollierten Luftaustausch wurde der Luftaustausch selbst geregelt. Um Gesundheitsgefährdungen, beispielsweise durch Schimmelbildung, auszuschließen, fordert die EnEV, dass ein Mindestluftwechsel sicherzustellen ist. Auch dies gilt sowohl für Neubauten als auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Werden mehr als ein Drittel der Dachfläche gedämmt oder mehr als ein Drittel der Fenster erneuert, muss der hygienische Mindestluftwechsel sowie ggfls. lüftungstechnische Maßnahmen gem. DIN 1946-6 rechnerisch geprüft werden.

Ausnahmen und BefreiungenDetails

Sowohl für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz als auch für den Fall, dass erforderliche Aufwendungen zu hoch sind, als dass sie durch die Energieeinsparungen innerhalb eines vertretbaren Zeitraums bzw. innerhalb der Restnutzungsdauer des Gebäudes wieder erwirtschaftet werden können (sogenannte „unbillige Härte“), können Eigentümer von der Verpflichtung zur Einhaltung der EnEV befreit werden (§ 24, 25).

NachweiseDetails

Um die Umsetzung der Anforderungen kontrollieren zu können wurden bestimmte Kontrollmechanismen in der EnEV festgelegt:

  • Der Bauherr ist für die Einhaltung verantwortlich (solange nicht ausdrücklich ein anderer Verantwortlicher benannt wird) und Personen, die im Auftrag des Bauherrn gewerblich tätig werden.
  • Nachweise: Die ausführenden Unternehmer müssen schriftlich erklären, dass sie die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten haben.

Wer als Eigentümer ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte, ist verpflichtet, dem potenziellen Mieter oder Käufer einen Energieausweis vorzulegen, der den Energiebedarf des Gebäudes aufzeigt.

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