Gesetze und Vorschriften

Welche Gesetze muss ich beachten?

Die Gesetze und Vorschriften zur Durchführung einer energetischen Sanierung sind komplex. Als erste Faustregel lässt sich aber schon einmal festhalten: Energetische Modernisierungsmaßnahmen müssen Sie nur dann durchführen, wenn Sie ohnehin eine Bauteilmodernisierung durchführen wollen, sei es an Fassade, Dach, Fenster oder Heizung. Wer nicht saniert, muss auch nicht aktiv werden. Eine Ausnahme davon ist die Heizung, deren Abgaswerte bestimmte Limits nicht überschreiten dürfen bzw. einige ältere Heizungen dürfen nicht mehr betrieben werden. Außerdem gibt es sogenannte Nachrüstpflichten, die in § 10 der Opens external link in new windowEnEV geregelt werden. Dazu sollten Sie sich mit Ihrem Energieberater auseinandersetzen, da dies ggf. auch die Dämmung betreffen kann.

Hinweis: Es gibt sogenannte Nachrüstpflichten, die in § 10 der EnEV geregelt werden. Dazu sollten Sie sich mit Ihrem Energieberater auseinandersetzen, da dies ggf. auch die Dämmung betreffen kann.

Bei einer energetischen Sanierung kümmern sich die Planer und Handwerker um die Einhaltung der Anforderungen des öffentlichen Baurechts und der technischen Baubestimmungen. Ihre Aufgabe als Immobilienbesitzer ist es, die Vorgaben des privaten Baurechts zu berücksichtigen und Nachbarn und Mieter fristgerecht über Ihr Bauvorhaben zu informieren. Außerdem sollten Sie über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Bauleistungsversicherung nachdenken. Zum Abschluss einer Bauhelferversicherung sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet, wenn Ihnen Freunde und Bekannte helfen – ob gegen Bezahlung oder unentgeltlich.

Neben den Vorgaben des Bau- und Vertragsrechts sind vor allem drei Regelwerke für Sie relevant: die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BlmSchV), das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) und insbesondere die Energiesparverordnung (EnEV). Beim Weg durch den Gesetzesdschungel hilft Ihnen Ihr Energieberater weiter.

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