Schritt 7: Erfolgskontrolle und Nachweise

Die Handwerker sind aus dem Haus, der Dreck ist beseitigt, und Sie freuen sich über die frisch renovierten Räume. Doch auch jetzt sind noch einige wichtige formale Dinge zu erledigen und zu bedenken.

Achten Sie darauf, dass die Handwerksunternehmen Ihnen eine Unternehmererklärung (Formular als PDF für Außenhülle und Haustechnik) über die Einhaltung der EnEV-Anforderungen ausstellen, wenn energetische Maßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch der Heizung vorgenommen wurden. Diese müssen Sie mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen.

Die Rechnungen der beauftragten Fachunternehmen sowie alle für das Verfahren relevanten Unterlagen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Im Fall einer Heizungserneuerung oder wenn bei Dämmmaßnahmen mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert werden, ist zusätzlich die Bestätigung der Durchführung des hydraulischen Abgleichs (für Einzelmaßnahme oder Effizienzhaus) einzureichen.

Wurden mehrere energetische Maßnahmen umgesetzt und die Einhaltung der EnEV über einen rechnerischen Gesamtnachweis erbracht, ist nach der Durchführung der Maßnahmen ein Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.

Haben Sie Fördermittel beantragt, müssen Sie bei den entsprechenden Stellen Verwendungsnachweise einreichen.
Dazu gelten zwei Fristen: 36 Monate ab Zusage gelten bei der Zuschussvariante (Programm 430). Bei der Kreditvariante (Programm 151 + 152) gilt folgendes: Unverzüglich nach Fertigstellung des Vorhabens, spätestens 15 Monate nach Vollauszahlung des Kredits ist der programmgemäße und fristgerechte Einsatz der Mittel gegenüber der KfW zu belegen.
Die Rechnungen der beauftragten Fachunternehmen müssen beiliegen. Im Fall einer Heizungserneuerung oder bei Dämmmaßnahmen, die mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessern, ist zusätzlich die Bestätigung der Durchführung des hydraulischen Abgleichs einzureichen.

Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Nutzung erneuerbarer Energien müssen vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beantragt werden. Dann haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum). Spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist der Verwendungsnachweis über das elektronische Formular einzureichen.

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