Energieberatung-Vor-Ort

Für eine professionelle Vor-Ort-Beratung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards. Nur wenn diese nachweislich erfüllt sind, wird die Beratung von der BAFA finanziell unterstützt (mehr dazu auf der Seite des BAFA). Auch unabhängig davon empfiehlt es sich, einen Berater aufzusuchen, der die entsprechenden Richtlinien kennt und befolgt, denn auch dies ist ein Zeichen für die Seriosität der Beratung. 

Als Referenz für das Mindestniveau der energetischen Sanierungsmaßnahmen werden die Standards für ein förderfähiges KfW-Effizienzhaus angesehen, unabhängig davon, ob der Bauherr eine entsprechende Umsetzung im Auge hat.

Eine fachgerechte Energieberatung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Der Energieberater nimmt bei einer ausführlichen Vor-Ort-Begehung den Ist-Zustand Ihrer Immobilie auf. Neben den allgemeinen Grunddaten werden dabei Daten zur Gebäudehülle, Lüftung, Warmwasseraufbereitung sowie zum Heizungssystem erfasst. Sie sollten bei dieser Gelegenheit Ihre eigenen Beobachtungen zu Schwachstellen des Gebäudes sowie Ihre gewünschten Modernisierungsmaßnahmen mitteilen. Außerdem benötigt der Experte die Planungsunterlagen des Hauses (Bauzeichnungen, -beschreibungen), die Verbrauchszahlen der letzten Jahre und falls vorhanden das letzte Protokoll des Schornsteinfegers. Auf dieser Grundlage berechnet der Energieberater den Energiebedarf und erstellt eine Energiebilanz des gegenwärtigen Zustands.
     
  • Auf Basis der ermittelten Daten erstellt der Energieberater einen schriftlichen Beratungsbericht. Dieser enthält:
     

    • eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und eine Gegenüberstellung von Ist-Zustand und dem Zustand nach Sanierung zum Effizienzhaus,
    • einen Vergleich des Endenergiebedarfs vor und nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen,
    • eine Erklärung des Unterschieds zwischen Energiebedarf und individuellem Energieverbrauch vor der Sanierung und der möglichen Auswirkungen auf die tatsächliche Energieeinsparung nach der Sanierung,
    • eine Beschreibung von Maßnahmen zur Beseitigung energetischer Schwachstellen des Gebäudes,
    • ein Gesamtsanierungskonzept und einen Modernisierungsfahrplan.

  • Das Konzept berücksichtigt dabei auch die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen unter Berücksichtigung der üblichen Bundesförderprogramme (BAFA, KfW).
     
  • Am Ende sollte das persönliche Beratungsgespräch stehen, in dem der Berater alle Erkenntnisse aus seinem Bericht erläutert und dem Bauherrn Gelegenheit gibt, Fragen zu stellen.
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