Fachberater

Den Dschungel aus Gesetzesvorschriften und Förderanträgen für energetische Sanierungsmaßnahmen durchschauen Laien nicht ohne weiteres. Noch komplizierter aber wird die Entscheidung darüber, mit welchen Materialien und welcher Technik modernisiert werden soll. Für gewöhnlich hat jeder Hausbesitzer dazu eine andere Meinung. Aber was für den Nachbarn die einzig richtige Lösung ist, muss für Sie noch lange nicht passend sein. Hier ist fachkundige und unabhängige Beratung gefragt. Bei größeren Modernisierungsarbeiten sollten Sie unbedingt einen Energieberater, einen Architekten und einen Haustechnikingenieur zu Rate ziehen. Mit einer guten Gebäudeanalyse, einer sinnvollen Planung und Ausschreibung der notwendigen Maßnahmen und einer verlässlichen Bauleitung, sind Sie auf der sicheren Seite. 

Energieberater
Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist nicht geschützt, deshalb kann sich im Prinzip jeder so nennen. Auf folgende Kriterien sollten Sie deshalb achten: 

  • Ist der Energieberater unabhängig?
  • Befasst er sich schon seit längerem mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen?
  • Kann er das gesamte Gebäude, einschließlich Heizungsanlage und Warmwasseraufbereitung analysieren?
  • Kennt er sich mit den bauphysikalischen und anlagentechnischen Hintergründen für eine energetische Sanierung aus?
  • Hat der Energieberater eine Zulassung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)?
  • Hat der Energieberater oder Architekt eine Zulassung in der Expertenliste für die Beantragung von KfW-Fördermitteln? (Seit 01.06.2014 Voraussetzung)

Architekt
Viele Energieberater sind von Haus aus Architekten. In diesem Fall haben Sie bereits einen ausgewiesenen Fachmann an Ihrer Seite, den Sie auch mit der Durchführung der Sanierung beauftragen können. Gerade bei umfangreicheren Maßnahmen – für die Sie unter Umständen sogar eine amtliche Baugenehmigung benötigen – ist eine gute Koordination und Bauüberwachung sinnvoll. Der Architekt (und auch der Handwerker) ist an die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gebunden, für die er als Fachmann haftbar gemacht werden kann. 

Holen Sie mehrere Angebote von Architekturbüros in Ihrer Nähe ein und lassen Sie sich Referenzobjekte zeigen. Seriöse Architekten werden Ihnen auf Nachfrage auch Kontakte zu Bauherren vermitteln, die mit ihnen bereits erfolgreich an einer energetischen Sanierung gearbeitet haben.
Haben Sie einen geeigneten Architekten gefunden, empfiehlt es sich, den Architektenvertrag vor Unterzeichnung einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht vorzulegen, um Fallstricke und unvorhergesehene Mehrkosten auszuschließen.

Fachingenieur
Wenn es bei Ihrer energetischen Sanierungsmaßnahme um Wärmebedarfsrechnungen und die exakte Abstimmung zwischen Gebäudedämmung und Gebäudetechnik geht, kommen Sie um einen Fachingenieur nicht herum. In der Regel vermitteln die beauftragten Architekten entsprechende Ingenieurbüros. Dennoch sind Sie als Bauherr der Vertragspartner der Fachingenieure, weshalb es sich empfiehlt ganz wie beim beauftragten Architekten auch hier Mindeststandards vertraglich festzulegen und den Vertrag vor Abschluss von einem Anwalt für Bau- und Architektenrecht gründlich prüfen zu lassen.

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