Glossar

Nichtwohngebäude


Als Nichtwohngebäude bezeichnet man Hochbauten, die zum größten Teil Nichtwohnzwecken dienen, zum Beispiel gewerbliche, soziale, kulturelle, landwirtschaftliche oder Verwaltungszwecke. Nichtwohngebäude umfassen unter anderem Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, Anstaltsgebäude und „sonstige Nichtwohngebäude“ (z.B. Theater, Kulturhallen, Gebäude von Sportanlagen, Kirchen und Universitäts- und Hochschulgebäude). Wenn mindestens die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt wird, so wird das Gebäude als Wohngebäude angesehen. Andere Bauten, die keine Umschließung von Wänden haben, sowie freistehende selbständige Konstruktionen sind keine Gebäude und zählen deshalb auch nicht zu den Nichtwohngebäuden.

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