Glossar

Netzentgelte


Für die Belieferung ihrer Kunden nutzen Händler und Lieferanten die vorhandenen Strom- und Gasnetze der Netzbetreiber. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen die Netzbetreiber allen Anbietern den Netzzugang ohne Diskriminierung ermöglichen. Die Betreiber dürfen für diese Dienste Geld verlangen. Das EnWG sorgt dafür, dass der Zugang zu den Energieversorgungsnetzen und die Grundsätze für die Bildung von Netzentgelten geregelt werden. Diese Grundsätze werden dann von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt.

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