Glossar

Modernisierung


Eine Modernisierung beschreibt den Einbau einer zeitgemäßen Ausstattung in ein Bauobjekt im Bauwesen. Im Mietrecht versteht man darunter alle baulichen Maßnahmen des Eigentümers oder Vermieters einer Immobilie, die dazu dienen, den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig zu erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser zu bewirken (vgl. §554 BGB). Arbeiten, die nicht zur Modernisierung zählen sind Instandhaltung oder Instandsetzung (z.B. Reparaturen).

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