GlossarKWK-GesetzDas KWK-Gesetz (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) bestimmt hauptsächlich die Anschlusspflichten, Abnahmepflichten, Vergütungspflichten, Zulassungen und Zuschlagszahlungen von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. zurück zur Übersicht Drucken