Glossar

Kraft-Wärme-Kopplung


Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) versteht man die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie und nutzbarer Wärme. Die mechanische Energie wird normalerweise direkt in elektrischen Strom umgewandelt, während die nutzbare Wärme für Heizzwecke (Fernwärme oder Nahwärme) und für Produktionsprozesse (Prozesswärme) in einem Heizkraftwerk verwendet wird. Es wird quasi die Nutzwärme während der Stromerzeugung aus Brennstoffen ausgekoppelt. KWK-Kraftwerke werden hauptsächlich für die Beheizung öffentlicher und privater Gebäude benutzt, oder sie sind als Industriekraftwerk für die Versorgung von Betrieben (z.b chemische Industrie) mit Prozesswärme zuständig. Im Großen und Ganzen wird dabei die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung vermieden. Kleinere KWK-Anlagen spielen eine immer größere Rolle in der Versorgung einzelner Wohngebiete oder einzelner Mehr- und Einfamilienhäusern, man nennt sie dann Blockheizkraftwerke (BHKW). Der verringerte Brennstoffbedarf ist ein großer Vorteil der Kraft-Wärme-Kopplung, weshalb eine Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bzw. das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau beschleunigen soll.

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