Glossar

Jahresprimärenergiebedarf


Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert den Jahres-Primärenergiebedarf QP (in kWh) so, dass er neben der unter festgelegten Randbedingungen ermittelten Jahres-Endenergie für Raumheizung und Warmwasserbereitung auch die Energiemengen aus den davor liegenden Prozessen für Erzeugung, Bereitstellung und Transport des Brennstoffs außerhalb der Systemgrenzen des Gebäudes enthält. Diese Prozessenergieanteile werden durch einen Primärenergiefaktor ausgedrückt, der auf den Heizwert des Brennstoffs aufgeschlagen wird. Der Primärenergiefaktor für Erdgas und Heizöl ist mit 1,1 relativ niedrig, für Strom beträgt er bereits 2,4 (ab 1.1.2016 dann noch 1,8). Das bedeutet, dass 2,4 kWh produziert werden müssen, um eine kWh Strom an die Steckdose zu liefern. Demzufolge ist die Primärenergie ein fiktiver Rechenwert, der nicht gemessen werden kann, im Gegensatz zur Jahres-Endenergie QE.

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