Glossar

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)


Am 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (kurz: EEWärmeG) in Kraft, um den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor für die energetische Gebäudeversorgung voranzutreiben. Dieses deutsche Bundesgesetz ist dafür verantwortlich, dass zum ersten Mal eine bundesweite Pflicht zur Verwendung von erneuerbaren Energien bei Neubauten eingeführt wurde (die Nutzungspflicht). Ob man das Gesetz bei energetischen Sanierungen auch auf bestehende Gebäude anwendet, bleibt den einzelnen Bundesländern vorbehalten.

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