Glossar

Energieeinsparverordnung (EnEV)


Durch die 2002 erfolgte Zusammenführung von Wärmeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung wurde die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ (kurz: kurz Energieeinsparverordnung oder EnEV) verfügt. Diese Verordnung setzt bundeseinheitlich fest, welche Mindestanforderungen für beheizte und gekühlte Wohngebäude und Nichtwohngebäude gelten, sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. Sie geht dabei mit der Umsetzung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) einher. Seit dem 1. Mai 2014 gilt die EnEV 2014 und löst damit die bsiherige EnEV 2009 ab. Die EnEV 2014 ist für diejenigen bindend, die ab dem 1. Mai 2014 die Bauanzeige bei der Behörde erstatten oder mit einer bauantragsfreien Modernisierung des Gebäudes beginnen. Alle Vorhaben, die bis zum 30. April 2014 angezeigt oder begonnen wurden, fallen somit unter die EnEV 2009. Mit dem EnEV werden auch erstmalig Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt, hier muss der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust des Gebäudes nachgewiesen werden.

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