Glossar

Einspeisevergütung


Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: EEG) und das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWK-Gesetz) definieren die Einspeisevergütung als ein fester Betrag pro kWh, der vom Netzbetreiber an den Betreiber der netzgekoppelten Anlage gezahlt wird. Die Anlage versorgt das öffentliche Netz mit Strom aus Windkraft, Solarenergie, Geothermie oder Biomasse. Zu dieser Vergütung kommt noch einmal die jeweils gültige Umsatzsteuer, vorausgesetzt der Betreiber der Anlage ist umsatzsteuerpflichtig.

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