Glossar

Bundesnetzagentur


Durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Einrichtung einer Regulierungsbehörde für den Gas- und Strommarkt vorgesehen. Diese Behörde ist die "Bundesnetzagentur" (BNetzA). Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es unter anderem einen wirtschaftlich funktionierenden Wettbewerb auf den Gas- und Strommärkten zu schaffen. Dies erfolgt durch die Regulierung der Netzentgelte für einen funktionierenden Wettbewerb. Durch die Bundesnetzagentur soll ein diskriminierungsfreier Netzzugang gewährleistet und die Netzentgelte der Betreiber von Stromnetzen und Gasnetzen genehmigt werden.

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