Glossar

Baumängel


Als Baumängel werden Mängel bezeichnet, die aufgrund fehlerhafter Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaften Materials entstehen. Durch diese Mängel verringert sich der Wert einer Immobilie. Dies schließt auch eine Abweichung vom vereinbarten Soll-Zustand der Immobilie ein. Bauvertrag nach BGB: Bei diesen Bauverträgen ist eine Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und die üblicherweise erwartet werden kann. Die Beschaffenheit bei Bauverträgen dieser Art ist normalerweise in einer Leistungsbeschreibung und Plänen aufgeführt. Bauvertrag nach VOB: Bei VOB-Bauverträgen (Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen) geschlossen wurden, muss die Bauleistung außerdem den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen eines Baumangels ist der Zeitpunkt der Abnahme, die auch den Gefahrübergang auslöst. Bauleistung/Bauwerk müssen also zu diesem Zeitpunkt mangelfrei sein.

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