Glossar

Abschreibung


Immobilien erleiden im Laufe der Zeit durch Alterung und Verschleiß einen Wertverlust. Um diese Wertminderung aufzufangen bzw. als Verlust in der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen, kann ein bestimmter Prozentsatz von den Einkünften aus Vermietung/Verpachtung als Verlust in der jährlichen Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Hier wird zwischen zwei Modellen unterschieden: 1. Lineare Abschreibung: der jährliche Betrag bleibt gleich 2. Degressive Abschreibung: der jährliche Betrag verringert sich Genauere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Steuerberater.

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