KfW-Förderung
Eine KfW-Förderung erfolgt durch Zuschüsse (Programm 430) oder zinsgünstige Kredite (Programme 151, 152 incl. Tilgungszuschuss) für Bestandsgebäude (Wohnhäuser mit Baujahr vor 01.02.2002) und Programm 153 für Neubauten (ebenfalls nur Wohnhäuser). Die Antragstellung muss vor Ausführung der Maßnahmen erfolgen.
Überblick:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/index-2.html
Die KfW fördert im Bestandsgebäude Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes mit 20% der Kosten. Als Einzelmaßnahme zählt auch der Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Die Sanierung zum Effizienzhaus im Bestand wird je nach Erreichen des energetischen Standards mit 25 bis 40% gefördert. Darunter fallen alle Maßnahmen, die in einer Berechnung nach der Energieeinsparverordnung berücksichtigt werden können. Anlagen zur Stromerzeugung, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz fallen, wie zum Beispiel Photovoltaik- und Windkraftanlagen oder KWK-Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. Für den Nachweis eines KfW-Effizienzhauses können diese jedoch berücksichtigt werden.
In den Programmen 151, 152 und 430 gelten jeweils Höchstsätze gemäß nachstehender Tabelle:
Maßnahme | Investitionszuschuss / Tilgungszuschuss in % | Maximale Förderung je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 48.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 42.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 36.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 33.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | maximal 30.000 Euro |
Einzelmaßnahmen | 20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euro | maximal 10.000 Euro |
Im Programm 430 – Investitionszuschuss – handelt es sich um eine direkt auszahlbare Förderung. In den Kreditprogrammen 151 und 152 handelt es sich um einen Tilgungszuschuss, der von der Kreditsumme abgezogen wird. In den Kreditprogrammen wird neben dem Tilgungszuschuss ein besonders zinsgünstiger Kredit gewährt, derzeit 0,75% (Feb. 2020)
Die Kreditprogramme 151 und 152 greifen für Wohnhäuser unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten. Das Zuschuss-Programm 430 greift nur für Besitzer von Wohnhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder für Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Eine Sonderstellung hat das KfW-Effizienzhaus Denkmal. Dies sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude sowie Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Zur Erreichung des Förderziels werden dabei geringere Anforderungen an die energetische Qualität als beim Effizienzhaus 115 gestellt. Auch an Einzelmaßnahmen in diesen Gebäuden werden niedrigere Anforderungen gestellt.
Programm 430, Zuschuss: Antragstellung direkt bei der KfW:
Programme 151, 152, Kredit, Antragstellung über Banken:
Eine Kumulierung der Förderung dieser Programme mit Mitteln des Marktanreizprogramms der BAFA (MAP) ist nicht möglich.
Ein Ergänzungskredit ohne Tilgungszuschuss (Programm 167) wird jedoch auch auf vom BAFA geförderte Maßnahmen gewährt.
Eine gleichzeitige steuerliche Förderung nach den §§ 35a und 35c (Handwerkerleistungen, energetische Maßnahmen) des Einkommensteuergesetztes (EStG) ist ausgeschlossen.
Ansonsten ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Für energieeffiziente Neubauten erfolgt die Förderung von Effizienzhäusern durch zinsgünstige Kredite gemäß nachstehender Tabelle:
Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Maßnahme | Tilgungszuschuss in % | Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit |
---|---|---|
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
In diesem Programm ist eine Kumulierung mit den Mitteln des Marktanreizprogramms der BAFA (MAP) möglich.
Bei allen Programmen sind in den Kosten auch die Kosten enthalten, die durch Maßnahmen mitverursacht wurden, wie für die Beratung, Planung und Baubegleitung sowie sonstige Baunebenkosten. Z. B. wird bei der Sanierung von Fenstern auch die Dämmung von Rollladenkästen mitgefördert. Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.
Die Antragstellung kann nur in Zusammenarbeit mit einem Energie-Effizienz-Experten erfolgen, der auch die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen überwacht. Dazu ist für die Einzelmaßnahmen der Wärmeschutz durch einzuhaltende U-Werte der Bauteile festgelegt. Für Effizienzhäuser müssen Berechnungen von einzuhaltenden Werten sowohl der Wärmedämmung als auch des Primärenergieverbrauchs des ganzen Hauses erfolgen. Zugelassene Energie-Effizienz-Experten werden von der Deutschen Energieagentur (dena) gelistet:
https://www.energie-effizienz-experten.de/
Technische Mindestanforderungen für Bestandsgebäude:
Technische Mindestanforderungen für Neubauten:
Die Leistungen eines Experten für Energieeffizienz als Baubegleitung werden im Programm 431 mit 50% bis 4.000 € bezuschusst. In den Leistungen ist auch die Antragstellung bei der KfW enthalten.
Weitere KfW-Förderprogramme für Privatpersonen:
Die KfW fördert außerdem mit Krediten PV-Anlagen und andere Maßnahmen zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung (Programm 270).
In einem separaten Programm Nr. 433 fördert die KfW im Neubau und in Bestandsgebäuden den Einbau von Brennstoffzellen. Abhängig von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems beträgt die Zuschusshöhe zwischen 7.050 und 28.200 Euro.