Förderung energetischer Sanierung und Energieeffizient Bauen

Seit 01.01.2020 ist die Bundes-Förderung energetischer Sanierung und Energieeffizienten Bauens grundlegend umgestellt worden. Im Wesentlichen gibt es 3 Förderwege:

  • Über die KfW für Wärmedämmung oder für die Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzeptes (Effizienzhaus)
  • Über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Förderung des Heizens mit erneuerbaren Energien und auch damit kombinierten Heizungsanlagen auf der Basis von Erdgas oder Strom.
  • Über das Finanzamt durch einen Steuerabzug für Einzelmaßnahmen

Diese zusammenfassende Darstellung kann nicht alle Detailregelungen enthalten. Eine Gewähr wird deshalb nicht übernommen. Die Links führen zu den einzelnen Förderprogrammen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch, wenn Fördermitteltöpfe erschöpft sind. Förderbedingungen Stand Februar 2020.

Dargestellt werden ausschließlich die Förderungen für Wohngebäude.

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