Förderung energetische Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude

Für Gebäude, die als Baudenkmal oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft werden, gelten spezielle Auflagen. Diese stehen einer energetischen Sanierung mit üblichen Verfahren manchmal entgegen. So kann beispielsweise eine denkmalgeschützte Fassade nicht mit einer Außendämmung versehen werden. Die KfW hat diese Problematik erkannt und bietet für die entsprechenden Gebäude besondere Förderkonditionen im Falle einer energetischen Sanierung.

Grundsätzlich greifen auch hier die KfW- Förderprogramme zur Energetischen Sanierung (151, 430, 431). Bezüglich der Förderbedingungen gelten jedoch Ausnahmeregelungen für folgende Gebäude:

  • Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz) oder die Teil eines Denkmalensembles sind.
  • Gebäude, die durch die Kommunen (zum Beispiel Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind.

Für diese Gebäude gelten die vereinfachten Förderbedingungen für das „KfW Energieeffizienzhaus Denkmal“: Die einzuhaltenden Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und für Transmissionswärmeverlust (Ht) wurden erhöht. Gefördert werden dabei sowohl Komplettsanierungen als auch Einzelmaßnahmen zu Verbesserung der Energieeffizienz. Ein „Sachverständiger für Baudenkmale“ hilft bei der Planung der Sanierung und muss bei allen Sanierungsmaßnahmen prüfen, ob sie mit den Auflagen des Denkmalschutzes vereinbar sind. Er unterstützt Sie auch bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Diese Baubegleitung wird mit dem KfW-Programm 431 bezuschusst.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/KfW-Effizienzhaus-Denkmal/index.html

Über die KfW-Förderung hinaus besteht bei Baudenkmalen – unabhängig von einer energetischen Sanierung – die Möglichkeit, Landesmittel der Denkmalpflege für eine fachgerechte Sanierung zu beantragen. In Dorferneuerungsgebieten können ebenfalls Mittel für die Sanierung von Baudenkmalen und besonders landschaftsprägender Bausubstanz beantragt werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege: www.nld.niedersachsen.de

Auch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen hat Informationen unter: www.lgln.niedersachsen.de

Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Osnabrück beantwortet die Architektin Elisabeth Sieve, Telefon 0541-5014993 Ihre Fragen. Erste Informationen finden Sie unter: www.landkreis-osnabrueck.de/bauen-umwelt/planen-bauen/denkmalschutz-neu

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