Förderungen von BHKW/KWK (Neu-Anlagen bis 20 kW elektrisch), Stand: Jan. 2020

Details zur Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Blockheizkraftwerke BHKW

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert nur KWK-Aggregate, die auf der Liste der BAFA-förderfähigen KWK stehen. Die Förderung beträgt 1.900 € + 300 €/kW bis 4 kW elektrisch, darüber 100, ab 10 kW 10 €/kW. Die Förderung erhöht sich bei Einsatz eines zweiten Wärmetauschers zur Brennwertnutzung um 25%. Um 60% erhöht sich die Förderung, wenn der elektrische Wirkungsgrad über 31% liegt. Die Förderung ist bis 31.12.2020 begrenzt.
  • Es müssen zwei Anträge gestellt werden. Der erste Antrag muss vor dem Kauf des BHKW gestellt und genehmigt werden und betrifft die Zuschuss-Förderung. Der zweite Antrag ist für die Stromeinspeisevergütung und muss nach der Inbetriebnahme des BHKW gestellt werden (KWK-Zuschlag).
  • Da sich staatliche Förderungen auch im laufenden Kalenderjahr ändern können, sollten die jeweils aktuellen Förderbedingungen vor der Investition recherchiert werden.

KWK-Zuschlag
Auf Antrag beim BAFA wird für eine KWK-Anlage ein KWK-Zuschlag von 8 Ct/kWh für eingespeisten Strom und von 4 Ct/kWh für selbst genutzten Strom bezahlt. Begrenzt ist dieser Zuschlag auf 60.000 Vollbetriebsstunden. Alternativ kann für Anlagen bis 2 kW eine pauschalisierte Einmalzahlung von 4 Ct/kWh, also 4.800 € bei 2 kW bezahlt werden. Für KWK-Anlagen bis 20 kW ist eine Kumulierung nur dann möglich, wenn der Fördergeber des Investitionszuschussprogramms den Nachweis erbringt, dass auch bei der kumulierten Förderung eine Überförderung ausgeschlossen ist.
Die jeweils gültigen Förderhöhen und Bedingungen können den aktuellen Publikationen des BAFA entnommen werden.

Üblicher Preis
Unabhängig davon bekommt der BHKW-Betreiber Geld vom örtlichen Energieversorger: Jedes Quartal wird der Preis für die Kilowattstunde Strom anhand des Baseloadpreises der Leipziger Strombörse EEX neu ermittelt und vergütet. In den letzten 5 Jahren lag der Durchschnittspreis zwischen 2,5 und 4,5 Cent. Zusätzlich wird vom Netzbetreiber ein vermiedenes Netznutzungsentgeld in der Größenordnung von 0,2 bis 2 Ct/kWh bezahlt.

EEG-Umlage
Auf den selbst erzeugten und genutzten Strom ist gemäß dem geltenden Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) wie auf bezogenen Strom ebenfalls EEG-Umlage zu bezahlen. Eine Bagatellregelung für kleine Anlagen bestimmt, dass diese nur über 10.000 kWh Eigenerzeugung anfällt. Darüber waren bis 31.12.2017 auch nur 40 % der EEG-Umlage zu bezahlen. Aufgrund einer ausbleibenden EU-beihilferechtlichen Regelung ist seit Januar 2018 für diese, 10.000 kWh übersteigende Eigenerzeugung die volle EEG-Umlage, derzeit 6,79 Ct/kWh zu bezahlen. Diese Regelung kann sich durch kommende Verhandlungen zwischen BMWI und EU wieder ändern. Für sehr kleine Anlagen unter 2 kW dürfte sich auch die geänderte Regelung aufgrund der Grenze von 10.000 kWh kaum auswirken.

Mineralöl- oder Energiesteuerrückerstattung
BHKW für Ein- und Zweifamilienhäuser werden in der Regel mit Erdgas, selten mit Heizöl oder Flüssiggas betrieben. Für diese Brennstoffe zahlt man beim Kauf automatisch eine Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer), diese beträgt für Erdgas 0,55 Ct/kWh, für Heizöl 6,14 Ct/Liter

Die Energiesteuer auf den Brennstoffbezug wird dem Betreiber eines BKHW unter folgenden Bedingungen erstattet:

  • mindestens 10 % weniger Primärenergiebedarf
  • mindestens 70 % Jahresnutzungsgrad

Das bedeutet: Wird ein Gaskessel gegen ein Gas-Blockheizkraftwerk ausgetauscht, muss dieses pauschal 10 Prozent weniger Gas verbrauchen. Der Jahresnutzungsgrad besagt, dass aus 100 kWh Erdgas-Energie mindestens 70 kWh Wärme und Strom erzeugt werden. Dies ist nicht schwer einzuhalten.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Wird Biogas als Brennstoff für das BHKW verwendet, gibt es eine Grundvergütung für Anlagen bis 150 Kilowatt elektrischer Leistung. Darüber hinaus gibt es einen Bonus, wenn anstelle von Mais Gülle eingesetzt wurde.

Förderungen von Brennstoffzellen Stand: Jan. 2020
Die KfW fördert Brennstoffzellen im Programm 433 mit einem Zuschuss bis 28.200 €. Beispielsweise beträgt der Zuschuss bei 1 kW elektrischer Leistung 10.200 €.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss-Brennstoffzelle-(433)/

Die Gegenüberstellung der Positionen verdeutlicht die individuelle Wirtschaftlichkeit eines Mikro-BHKW. Ein BHKW rechnet sich umso mehr, je höher der Wärmebedarf im Sommer ist und je mehr Strom selbst genutzt werden kann.

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