Höhere Leistungen für altersgerechten Umbau ab 2015

Wird ein Gebäude energetisch saniert, ist es oft sinnvoll, die Wohnung bei dieser Gelegenheit auch altersgerecht umzubauen. Für diese sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ zahlt die Pflegeversicherung ab 2015 höhere Leistungen. Ist bei einem oder mehreren Bewohnern eine Pflegebedürftigkeit gegeben und eine entsprechende Pflegestufe vorhanden, konnten bisher 2.557,- Euro als Leistung beantragt werden. Dieser Betrag erhöht sich laut dem neuen Pflegestärkungsgesetz in 2015 auf 4.000,- Euro.

Unter Opens external link in new windowhttp://www.bmg.bund.de sind die neuen Regelungen zu finden.

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