Denkmalschutz und energetische Sanierung?

Das Osnabrücker Land ist geprägt durch eine historisch gewachsene Architektur. Gebäude aus unterschiedlichen Epochen und in unterschiedlichen Baustilen finden sich in Städten, Ortschaften und ländlichen Gegenden. Zahlreiche dieser Gebäude stehen – ganz oder in Teilen – unter Denkmalschutz. Dieser ist mit Auflagen verbunden, von denen einige auch die Maßnahmen einer energetischen Sanierung betreffen.

Generell gilt jedoch: In nahezu allen denkmalgeschützten Gebäuden sind zumindest Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich. Dabei ist für alle energetischen Baumaßnahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Entsprechende Informationen und Genehmigungen gibt es beim Landkreis:

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Ohne fachgerechte Planung geht es nichtDetails

Die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes muss fachmännisch geplant werden. Diese Beratung wird sogar staatlich gefördert (siehe Informationen "Fördermittel"). Durch eine sachgerechte, sorgfältige Planung können die Interessen der Bewohner – Komfort und Energie- bzw. Kostenersparnis – mit denen des Denkmalschutzes in Einklang gebracht werden.

In einem ersten Schritt wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes bewertet und dokumentiert. Auf dieser Basis kann eine angemessene, die historische Substanz erhaltende Sanierung konzipiert werden. Ziel ist es, mithilfe individueller Sanierungsschritte, den Eingriff in die denkmalgeschützte Bausubstanz so gering wie möglich zu halten und eine langfristige Schadensfreiheit sicherzustellen.

Die Einhaltung von theoretischen Grenzwerten, wie beispielsweise Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), spielt bei der energetischen Sanierung von Baudenkmälern eine untergeordnete Rolle. Für sie – und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz – sieht das GEG Ausnahmeregelungen und Befreiungen vor.

HeizungDetails

Gerade im Bereich der Heizungsanlage bieten denkmalgeschützte Gebäude in der Regel ein hohes Energiesparpotenzial. Effiziente Heizungen, etwa mit Biomasse betrieben, sind oft realisierbar. Dennoch gibt es einige sensible Punkte zu beachten. Als Beispiel sei hier der Bau eines neuen Schornsteins in Kombination mit Anlagen der Brennwerttechnik genannt.

DämmungDetails

Eine Außendämmung kann in einigen Fällen, zum Beispiel bei Gründerzeit-Fassaden mit Stuckelementen oder Fachwerkfassaden, mit den Auflagen des Denkmalschutzes kollidieren. In einigen Fällen sind aber die Wetterseiten der Fachwerkhäuser ohnehin verputzt oder die Hausrückwände der Gründerzeithäuser schmucklos gestaltet, so dass sich auch hier eine Außendämmung mit Wärmeverbundsystemen realisieren lässt. Ansonsten kommt häufig eine Kern- oder Innendämmung in Frage. Hier sollte zuvor der Fachmann befragt werden, um beispielsweise Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.

Die Wärmedämmung von Keller und Dach ist häufig ohne Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes umsetzbar und betrifft deshalb auch meist nicht die Auflagen des Denkmalschutzes.

Sollte es nicht möglich sein, die Gebäudehülle ausreichend zu dämmen, können andere Maßnahmen zur Energieeffizienz beitragen: Da die Energiesparverordnung in der energetischen Betrachtung das gesamte Haus berücksichtigt, können Energieverluste, die eventuell durch die Fassade auftreten, beispielsweise durch den Einbau einer energieeffizienten Heizung und Warmwasserbereitung kompensiert werden.

SolaranlagenDetails

Jede Solaranlage verändert das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes. Es gibt dennoch kein generelles Verbot der Installation von Solaranlagen für diese Immobilien. Ob und wie eine Solaranlage mit dem jeweiligen Objekt vereinbar ist, muss durch Prüfung des Einzelfalles entschieden werden. Diese übernimmt die Untere Denkmalschutzbehörde. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises:

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