Ausschreibung, Handwerkersuche, Auswahl

Wie finden Sie heraus, welcher Handwerksbetrieb am besten für die Arbeiten an Ihrem Haus geeignet ist? Bei dieser Frage brauchen Sie fachkundige Unterstützung, denn das Einholen und Vergleichen der entsprechenden Angebote ist eine Wissenschaft für sich.

Handwerker werden meist per Ausschreibung gesucht. Diese werden vom Architekten gemeinsam mit den Fachingenieuren erstellt und dann einem Kreis interessierter Handwerker zugeleitet. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass Ihnen nicht jeder Handwerker ein anderes Verfahren anbietet, das er aufgrund seiner persönlichen Erfahrung für empfehlenswert hält. Bereits in der Ausschreibung sollte alles drinstehen, was später auch in den Bauvertrag gehört. So müssen Sie später nur noch den Zuschlag auf ein Angebot erteilen und es kommt automatisch ein Bauvertrag zustande.

Je umfangreicher die Maßnahmen und damit die Investitionssumme werden, umso besser fahren Sie mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung. Handwerksbetriebe können auf dieser Grundlage sicher kalkulieren. In der Regel führt ein Angebotsvergleich auf Basis einer klaren Leistungsbeschreibung zu deutlich günstigeren Preisen. Bei kleineren Arbeiten, wie dem Austausch einzelner Fenster oder der Instandsetzung einer defekten Regenrinne, können Sie in der Regel direkt Angebote bei den Firmen einholen.

Nach sorgfältiger Prüfung aller eingereichten Angebote auf Vollständigkeit und ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, haben Sie eine gute Basis für Ihre Entscheidung. Allerdings ist das günstigste Angebot nicht immer das Beste. Lassen Sie sich im Zweifelsfall Referenzen geben und sprechen Sie mit Bauherren, die dasselbe Handwerksunternehmen beauftragt haben.

Wenn Sie sich für ein Unternehmen entschieden haben, sollten Sie einen Werkvertrag abschließen, im dem sich die Firma zu einer mangelfreien Erbringung der vertraglich vereinbarten Bauleistung und Sie zu der vereinbarten Zahlung verpflichten. Sie können dabei entscheiden, ob Sie den Vertrag auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder auf der Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B) schließen möchten. Beide regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen zur Vergütung, Kündigung, Haftung, Abnahme und Gewährleistung. Vor- und Nachteile haben beide Verträge. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Baubegleiter oder einem fachkundigen Juristen erklären, welche Vertragsart für Sie am besten geeignet ist. Wenn Sie keine Entscheidung treffen, gilt in jedem Fall das BGB.

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