Glossar

Niedrigstenergiehaus


Durch die Neuauflage der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) im Jahr 2010 wurde der Begriff des Niedrigstenergiehauses eingeführt. Wenn man jedoch nach einer Definition des Begriffes sucht, so scheitert man an der Vielzahl der verfügbaren Auslegungen (ebenso beim Begriff „Niedrigenergiehaus“). Das EPBD beschreibt ein Niedrigstenergiehaus als „ein Gebäude, das eine sehr hohe … Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird – gedeckt werden.“. Mit dieser Definition hat man zwar noch nicht alle Zweifel beseitigt, aber es positioniert Niedrigstenergiehaus irgendwo zwischen Nullenergiehaus und Passivhaus. Was die deutsche Politik dazu sagt, wird in der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2012 stehen, denn die Vorgaben der EPBD müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Artikel 9 der EPBD von 2010 fordert für alle Mitgliedsstaaten, dass „bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind“.

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