Glossar

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)


Das Energiewirtschaftsgesetz sorgt dafür, dass die Richtlinien der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es trat am 7.5.2005 in Kraft. Das Gesetz hat die Aufgabe, eine effiziente, sichere, umweltverträgliche, verbraucherfreundliche und preisgünstige Versorgung mit Energie (Strom und Gas) sicherzustellen. Das Gesetz schreibt eine informatorische, gesellschaftsrechtliche, organisatorische und rechnungsmäßige Trennung der beiden Versorgungsnetze von Strom und Erdgas vor, um einen wirksamen Wettbewerb der Energieversorgungsunternehmen zu garantieren. Die Bundesregierung genehmigt die Höhe der Netzentgelte.

zurück zur Übersicht


Drucken Drucken