Glossar

Einliegerwohnung


Besteht ein Eigenheim aus einer Hauptwohnung und einer zweiten Wohnung von untergeordneter Bedeutung, so wird die zweite Wohnung als Einliegerwohnung bezeichnet. §11 des von 1956 bis 2001 geltenden Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Zweites Wohnungsbaugesetz, II. WoBauG) hat die Einliegerwohnung so definiert, dass sie sich nach Art und Ausstattung so auszeichnen muss, dass man sie separat von der Hauptwohnung vermieten kann. Aus steuerlicher Sicht ist ein Einfamilienhaus, das eine Einliegerwohnung hat, ein Zweifamilienhaus.

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