Glossar

Bauherren-Haftpflichtversicherung


Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet dem Bauherren Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beleuchtung, schlechte Beschilderung) die bei der Durchführung eigener Bauvorhaben entstehen können. Es ist zwar üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

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