Glossar

Baubeschreibung


Die Baubeschreibung muss als schriftliche und detaillierte Beschreibung eines zu errichtenden Gebäudes vorliegen. Darin enthalten sind umfangreiche Angaben zur Art der Bauausführung, den Materialien die zum Einsatz kommen und den Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. visualisierte Bauzeichnungen (Ansichten, Zeichnungen des Grundrisses und Detaildarstellungen) mit den entsprechenden Maßen des Gebäudes. Neben der Art der Bauausführung müssen die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet werden. Die Baubeschreibung hat vor allem die folgenden Funktionen: - Eine Anleitung und den Zeitplan zur Errichtung des Gebäudes - Die Beschreibung des Leistungsumfangs - Die Grundlage für den Bau- oder Kaufvertrag - Die Unterlagen für die Kreditbewilligungen - Die Basis für spätere Gewährleistungsansprüche und Haftungsfragen

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