Glossar

Abgasleitung


Über Abgasleitungen werden Abgase von Feuerstätten (Öfen, Kaminen, Heizungen, etc.) abgeführt. Sie gehören somit zu den Abgasanlagen. Im Gegensatz zu Schornsteinen, müssen Abgasleitungen zwar stets gasdicht ausgeführt werden, jedoch nicht rußbeständig sein. An Abgasleitungen die nicht rußbrandbeständig sind, dürfen nur Feuerstätten angeschlossen werden die flüssige oder gasförmige flüssige Brennstoffe (Erdgas, Flüssiggas oder Heizöl) verbrennen - wo im Betrieb im Regelfall kein Ruß anfällt. Da die enthaltene Feuchtigkeit in den Abgasen aufgrund der geringen Temperatur bereits in der Abgasleitung kondensiert, müssen diese unempfindlich gegen Feuchtigkeit sein. Aus diesem Grund werden Abgasleitungen in der Regel zweischalig ausgeführt. Aufgrund der bestehenden Abgasdruck- und Abgastemperaturbedingungen dürfen nur Systeme genutzt werden, die zugelassen sind und diesen entsprechen. Abgasleitungen werden in vielen verschiedenen Durchmessern (ab ca. 70 mm) produziert und sind in unterschiedlichen Werkstoffen, wie z.B. Aluminium, Keramik, Nirostahl (nicht rostender Stahl) und Kunststoff erhältlich. Bei nachträglichen Einbauten in bereits vorhandene Schächte, sind auch flexible Abgasleitungen möglich.

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